Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.06.2023
- 10 Sa 1143/22 -
Kündigung eines Lehrers wegen YouTube-Video mit der Inschrift „IMPFUNG MACHT FREI“ unwirksam
Überschreitung des Grundrechts auf Meinungsäußerung nicht eindeutig feststellbar
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung eines Lehrers, der ein Video unter Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit der Inschrift „IMPFUNG MACHT FREI“ bei YouTube eingestellt hat, für unwirksam erachtet. Es hat das Arbeitsverhältnis jedoch auf Antrag des Landes Berlin zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist am 31.03.2022 gegen Zahlung einer Abfindung von etwa 72.000 EUR aufgelöst.
Ein Lehrer des Landes Berlin hat im Juli 2021 als Stellungnahme zur Impfpolitik der Bundesregierung auf YouTube ein
Lehrer berief sich auf Meinungsäußerung und Kunstfreiheit
Der Lehrer sieht in dem
Erneute Kündigungen wegen weiteren Videos
Mit einem weiteren, im Juli 2022 veröffentlichten
Ergänzend Auflösung des Arbeitsverhältnisses beantragt
Ergänzend zu den Kündigungen hat das Land Berlin in beiden Instanzen des gerichtlichen Verfahrens für den Fall der
Arbeitsgericht erklärt erste außerordentliche Kündigung für wirksam
Das Arbeitsgericht Berlin hatte die Klage des Lehrers abgewiesen und die erste
LAG: Kündigungen unwirksam
Das Landesarbeitsgericht hat die Entscheidung des Arbeitsgerichts abgeändert und die außerordentlichen und ordentlichen Kündigungen unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls für
Arbeitsverhältnis jedoch gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst
Das Landesarbeitsgericht hat das
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.06.2023
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 33002
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33002
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.